Deutsche Töchterrecht
Uns ist das höchste Recht als das deutsche Recht bekannt. Ursprung war es als deutsches Töchterrecht benannt.

NATURRECHT
Achtung der Rechtkreise
In Bezug auf das Naturrecht[1] hat der Mensch von Natur aus vor und unabhängig von jeder staatlichen Entwicklung der menschlichen Gesellschaft das Bedürf-nis zum ausschließlichen Gebrauch mancher Dinge; er muss daher die Befugnis haben, sich diese anzueignen und andere davon auszuschließen, unabhängig von jeder staatlichen Bestimmung.
Der Mensch hat von Natur aus, vor und unabhängig vom Staate, eine Reihe von Pflichten und ist darum be-fugt, die dazu nötigen Mittel zu ergreifen, ohne von je-mand gehindert werden zu dürfen; das heißt aber mit anderen Worten, er hat das Recht zu diesen Mitteln.
Insbesondere hat der Mensch die Befugnis, sich seiner Natur gemäß als gesellschaftlich veranlagtes Wesen zu entwickeln, und seine Anlagen zu betätigen, mit seinen Mitmenschen in nähere Verbindung zu treten; daraus entspringen gegenseitige Rechte und Pflichten, auch wenn keine staatliche Autorität solche ausspricht und bevor sie solche aussprechen kann.
[1] Näher beschrieben in dem Buch Das Bürgergesetzbuch des Deutschen Reiches nebst Einführung in der Ausgabe [von 1911] von Augustin Lehmkuhl, indem er Zitate von Victor Cathrein aus dessen Buch „Recht, Naturrecht, eine kritische Untersuchung der Grundbegriffe der Rechtsordnung.
